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   OLG Dresden, 28.10.1994 - 3 W 845/94   

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OLG Dresden, 28.10.1994 - 3 W 845/94 (https://dejure.org/1994,5462)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.10.1994 - 3 W 845/94 (https://dejure.org/1994,5462)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Oktober 1994 - 3 W 845/94 (https://dejure.org/1994,5462)
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    AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 2, 5

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 90/92
    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.1994 - 3 W 845/94
    Die Tatsache, daß der Betroffene über keinen festen Wohnsitz - abgesehen von seinem Aufenthaltsort Ausländerwohnheim - und keine Bindungen im Inland verfügt sowie keine gültigen Reisepapiere besitzt, rechtfertigt möglicherweise die Annahme der Voraussetzung einer Abschiebung (was vom Haftrichter grundsätzlich nicht zu prüfen ist, vgl. BayObLG NVwZ 1993, 102 f).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.1993 - 4 W 20/93

    Abschiebung eines Ausländers; Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.1994 - 3 W 845/94
    Nach Auffassung des Senates - insoweit folgend dem Oberlandesgericht Karlsruhe (NVwZ 1993, 813 f) - ist nicht nur die objektive Tatsache des Wechsels des Aufenthaltsortes notwendig, sondern darüber hinaus die Feststellung, daß dieser Wechsel gerade zu dem Zweck diente sich einer Abschiebung zu entziehen, a.A.: Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Rdnr. 14 zu § 57 AuslG ; Kanein-Renner, Ausländerrecht, Kommentar, 6. Aufl., Rdnr. 15 zu § 57 AuslG .
  • OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Festnahme durch die

    Ob auch dieser Fall von der Norm erfasst wird, oder ob der Haftgrund sich nur auf einen Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisefrist bezieht wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.1994 - 3 Wx 1/94 [Juris-Dokument Nr. KOR462089400]: auch vorher; OLG Dresden InfAuslR 1995, 162 und OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813: nur nach Ablauf der Frist; offengelassen von BayObLG InfAuslR 1998, 65 = BayObLGReport 1997, 86).
  • BayObLG, 14.08.1997 - 3Z BR 317/97

    Abschiebungshaft bei Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisepflicht

    Dahingestellt bleiben kann, ob § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG schon deshalb nicht eingreift, weil der Betroffene den Aufenthaltsort bereits vor Ablauf der Ausreisefrist gewechselt hatte (vgl. hierzu OLG Dresden InfAuslR 1995, 162/163 und OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813).

    Für eine solche Vermutung fehlt aber jede innere Rechtfertigung, wenn der Betroffene sich zwar im Sinne des § 57 Abs. 2 AuslG objektiv relevant verhält, dabei aber, ohne daß ihm dies zum Vorwurf gereicht, nicht mit einer Abschiebung rechnet (vgl. OLG Dresden InfAuslR 1995, 162/163; OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813).

  • OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 20 W 188/05

    Abschiebehaftanordnung: Fehlende mündliche Anhörung im Abschiebungshaftverfahren

    1995, 39; OLG Dresden = InfAuslR 1995, 162; OLG Celle OLG Celle InfAuslR 2001, 346; Nds.Rpfl.
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